Startseite Themen Rechte der betroffenen Person Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person Fristen - Art. 12 Abs. 3 DS-GVO 
[Druckversion: HTML ]

Fristen - Art. 12 Abs. 3 DS-GVO

Stand: 07.12.2023

Eine Reihe von Modalitäten bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten regelt Art. 12 DS-GVO. Auch innerhalb welchen Zeitraums die Bearbeitung erfolgen muss, ist geregelt.
Diese Regelung und interessante Rechtsprechung dazu stellen wir auf dieser Seite vor.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Zurück zu Ihrer letzten Seite: .
Weiterführende Seiten zu den Themen:
Copyright 2022 by ZENDAS ..