Datenverarbeitung im Auftrag
Klemmt`s an der IT-Infrastruktur der Hochschule oder ist ein Rechner kaputt, wird die Wartung und Reparatur oftmals von der jeweiligen Herstellerfirma übernommen. Sie greift möglicherweise sogar von der Ferne auf die Rechner zu oder eine beschädigte Festplatte wird an den Hersteller zur Reparatur geschickt. Dass sich auf Ihrer Festplatte diverse personenbezogene Daten befinden, die Sie damit aus der Hand geben, daran haben Sie gar nicht gedacht?
-- Nicht gut.
Sie haben daran gedacht, gehen aber davon aus, dass für einen rechtmäßigen Umgang mit den Daten die Reparaturfirma verantwortlich ist und die sich schon darum kümmern wird?
-- Nicht viel besser.
Denn werden beispielsweise Speichermedien und damit Daten zur Bearbeitung nach außen gegeben, so kann das ein Fall der so genannten "Auftragsdatenverarbeitung" sein.
Unsere Beiträge
Allgemeine Ausführungen zur Auftragsdatenverarbeitung, wann diese vorliegt und welche Dinge beim Vorliegen beachtet werden müssen finden Sie unter
Ein Muster für einen Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag finden Sie unter
Die Frage nach der Auftragsdatenverarbeitung und damit auch die Frage nach der Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung stellt sich auch beim Bewerbungsverfahren ausländischer Studienbewerber, das über den uni-assist e.V. abgewickelt wird:
Bei Beauftragung von Rechtsanwälten und Steuerberatern durch Hochschulen können sich datenschutzrechtliche Fragen stellen:
Datenverarbeitung im Ausland ist nur in engen Grenzen zulässig. Bei der Beauftragung von Unternehmen mit Sitz im Ausland, vor allem in den USA, ist daher Vorsicht geboten:
Rechtliches zur Durchführung von Seminaren, Tagungen und Veranstaltungen mit Hilfe privater Dienstleister finden Sie hier:
Die Folien dazu finden Sie hier: Download (PDF-Version)
