Hinweise zur Widerspruchsbelehrung bzw. Einwilligung
Stand: 02.06.2020
Wie in unserem Beitrag "Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet" ( http://www.zendas.de/themen/internetrecht/mitarbeiterverzeichnis.html ) ausgeführt, bedarf es nach § 12 Abs. 5 LHG BW vor der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet an einer Hochschule entweder der Einwilligung oder einer Widerspruchsbelehrung des Betroffenen.
In welchen Fällen die Einwilligung notwendig ist und in welchen Fällen die Widerspruchsbelehrung ausreicht, entnehmen Sie bitte unserem genannten Beitrag "Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet" .
Einwilligung
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- Einwilligung
- Einwilligung in die Verarbeitung von Erreichbarkeitsdaten und Mitarbeiterfotos - Mustertexte
Widerspruchsbelehrung
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Kombination Einwilligung/Widerspruchsbelehrung
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Aufbewahrungsfrist
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