6. Vorabkontrolle (Chipkarte)
Für die Einführung einer multifunktionalen Chipkarte ist eine so genannte Vorabkontrolle nach § 12 LDSG
durchzuführen.
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Für die Einführung einer multifunktionalen Chipkarte ist eine so genannte Vorabkontrolle nach § 12 LDSG
durchzuführen.