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Promotion und Führungszeugnis

Viele Promotionsordnungen fordern, dass Doktorandenbewerber mit ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand bzw. ihrem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen haben.

Dieses Verlangen hat ZENDAS unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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