Urteile zur Videoüberwachung

Stand: 08.05.2023

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Rechtsprechung aus dem Bereich der Videoüberwachung vor. Zum einen ist dies ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zur Videoüberwachung in einem Supermarkt, das sich u.a. mit den Darlegungs- und Dokumentationspflichten des Aufstellers einer Videokamera auseinandersetzt und nach Geltung der DS-GVO erging.

Zum anderen finden Sie hier eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach zur Videoüberwachung in einem Fitnessstudio, die u.a. näher auf die Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO eingeht. Auch wenn Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO für Hochschulen regelmäßig nicht die Rechtsgrundlage sein kann, sind die Ausführungen des Gerichts zur Interessenabwägung interessant – denn auch die für die Hochschule möglicherweise einschlägige Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Absatz 3 DS-GVO in Verbindung mit § 18 LDSG) sieht in gewissem Umfang eine Interessenabwägung vor.

Aus der Zeit vor Geltung der DS-GVO stellen wir zwei weitere Urteile vor. In dem einen geht es um Videoüberwachung in einer Universitätsbibliothek in Nordrhein-Westfalen, das andere ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das Auslöser auch für Baden-Württemberg war, eine bereichsspezifische Vorschrift zur Videoüberwachung in das Landesdatenschutzgesetz aufzunehmen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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