Verarbeitungstätigkeiten transparent gestalten mit Hilfe des SDM
Stand: 15.04.2021
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen drei zusammengehörige Bausteine des Maßnahmenkatalogs zum Standard-Datenschutzmodell (SDM) vor:
- Baustein 41 Planen und Spezifizieren
- Baustein 42 Dokumentieren
- Baustein 43 Protokollieren
Sie dienen primär der Erreichung des SDM-Gewährleistungsziels Transparenz und sollen die Verarbeitungstätigkeit aus Sicht des Datenschutzes prüfbar machen. Sie spielen somit eine zentrale im Rolle im Datenschutzmanagement-Prozess des SDM, welcher die von der DS-GVO geforderte regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite zum SDM .
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
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