Auskunft über Nutzer einer IP-Adresse

Stand: 19.07.2013

Oftmals treten Ermittlungsbehörden an Hochschulen heran und bitten um Auskunft, welcher Person eine bestimmte IP-Adresse zuzuordnen ist. Doch auf welcher Grundlage darf eine solche Auskunft erteilt werden? Benötigen Ermittlungsbehörden hierfür eine richterliche Anordnung oder nicht? Für dynamische IP-Adressen war dies früher sehr umstritten.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in dieser Frage mit Beschluss vom 24.01.2012 (1 BvR 1299/05) Externer Link erste Klarheit geschaffen.

Der Bundestag hat mit Beschluss vom 21.03.2013 die durch diese Rechtsprechung angemahnte Gesetzesänderung umgesetzt. Neben der Regelung der Auskunftspflicht für geschäftsmäßige TK-Anbieter in § 113 TKG wurden auch die zur Anfrage berechtigenden Normen reformiert.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ Interner Link.

Weitere Informationen

Zugriff: Die ganze Welt
Copyright 2022 by ZENDAS ..