Umgang mit Post
Stand: 11.04.2025
Diese ist eine Unterseite zum Themenbereich Datenschutz im Sekretariat .
Datenschutz beim Empfang von Brief und Paketen
Trotz elektronischer Post erreichen die Sekretariate über die Hauspost
oder direkt über externe Postdienstleister jeden Tag Brief- und andere Sendungen. Dürfen
Sie oder Ihr Vorgesetzter jede Sendung, die Sie erreicht, öffnen?
Die kurze Antwort lautet "Nein, nicht jede Sendung", denn das grundrechtlich geschützte
Briefgeheimnis gilt auch im Dienst- und Beschäftigungsverhältnis.
Eine ausführliche Antwort auf die Frage, welche Post vielleicht doch geöffnet werden darf und welche nicht, finden Sie
auf unserer Webseite Dienstpost: Nur vertraulich bleibt vertraulich ; siehe dort insbesondere die Zusammenfassung.
Datenschutz beim Versand von Brief und Paketen
Auch beim Versand sind einige technische und organisatorische Maßnahmen zu beachten. Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz gibt in seiner "Aktuellen Kurz-Information 61" [PDF] nicht zuletzt aufgrund seiner Erfahrungen von gemeldeten Datenschutzvorfällen einige Hinweise dazu und gibt Empfehlungen, welche Prüfschritte vor Postversand erfolgen sollten, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.