Informationspflichten bei Fotoaufnahmen bei einer Veranstaltung (Beispiel 3)

Stand: 04.12.2019

Diese Seite beschäftigt sich mit den Informationspflichten, wenn Fotoaufnahmen bei einer Veranstaltung gemacht werden.

Die Aufnahme von Personen ist eine Erhebung personenbezogener Daten. Folglich greifen hier die Informationspflichten des Art. 13 DS-GVO.

Hinweis: Diese Seite beschäftigt sich nicht mit der Frage, ob bzw. unter welchen Umständen Fotoaufnahmen zulässig sind, sondern ausschließlich mit dem Inhalt der Informationspflicht (zur Zulässigkeit von Fotoaufnahmen finden Sie Informationen auf unserer Webseite Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen Interner Link). Die Informationspflicht wird immer ausgelöst, egal ob die Grundlage für die Fotoaufnahmen die Einwilligung oder eine rechtliche Vorschrift ist.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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