CHE Ranking - Auskunft als Übermittlung personenbezogener Daten?

Stand: 01.06.2023

Werden von CHE (CHE = CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung) im Rahmen von Hochschulrankings von der Hochschule personenbezogene Daten erfragt, so stellt die Auskunft der Hochschule an CHE einen rechtfertigungsbedürftigen Datenverarbeitungsschritt, konkret eine „Offenlegung durch Übermittlung“ im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dar. Welche Vorüberlegungen die angefragte Hochschule in einem solchen Fall anstellen sollte und was sie dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht zu prüfen hat, können Sie im folgenden Beitrag lesen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Zurück zur Übersicht mehr infos
Copyright 2022 by ZENDAS ..