Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Stand: 19.01.2022

Art. 12 der Datenschutz-Grundverordnung legt hinsichtlich der Rechte der betroffenen Person einige Rahmenbedingungen fest. Insbesondere trifft diese Vorschrift Regelungen zu (zu einzelnen Punkten finden Sie weitere Informationen jeweils verlinkt).:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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