Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Stand: 19.01.2022
Art. 12 der Datenschutz-Grundverordnung legt hinsichtlich der Rechte der betroffenen Person einige Rahmenbedingungen fest. Insbesondere trifft diese Vorschrift Regelungen zu (zu einzelnen Punkten finden Sie weitere Informationen jeweils verlinkt).:
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).