Unbegründete oder exzessive Anträge einer betroffenen Person
Stand: 08.11.2023
Sie werden von einer Person mit Anträgen im Sinne des Kapitels III der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bombardiert oder haben Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Begehren?
Art. 12 Abs. 5 DS-GVO kann bei der "Abwehr" solcher Ansprüche helfen. Er sieht vor, dass entgegen der "Grundregel" der Unentgeltlichkeit ein Entgelt erhoben werden oder sich die Hochschule gar weigern kann, tätig zu werden. Ob einer der dort geregelten Fallgestaltungen aber tatsächlich vorliegt, muss sehr sorgfältig geprüft werden, denn immerhin werden damit elementare Rechte der Betroffenen beschränkt.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
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