Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Art. 12 der Datenschutz-Grundverordnung legt hinsichtlich der Rechte der betroffenen Person einige Rahmenbedingungen fest. Insbesondere trifft diese Vorschrift Regelungen zu (zu einzelnen Punkten finden Sie weitere Informationen jeweils verlinkt).:

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“