Art. 12 der Datenschutz-Grundverordnung legt hinsichtlich der Rechte der betroffenen Person einige Rahmenbedingungen fest. Insbesondere trifft diese Vorschrift Regelungen zu (zu einzelnen Punkten finden Sie weitere Informationen jeweils verlinkt).:
Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Stand: