Audioaufnahmen
Stand: 21.01.2016
Immer wieder kommen Hochschulen auf ZENDAS mit der Frage zu, inwieweit Audioaufnahmen zulässig sind. Durch den Mitschnitt von Gesprächen werden unzweifelhaft personenbezogene Daten der sprechenden Personen verarbeitet.
Die nachfolgenden Webseiten befassen sich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von "Audioaufnahmen" im Hochschulumfeld.
- Zur Frage, ob die Aufnahme einer Sprachprüfung durch die Hochschule zulässig ist:
“Senk ju” oder “thank you”? Zur Zulässigkeit von Audioaufnahmen bei Sprachprüfungen - Dürfen die Studierenden Audioaufnahmen während mündlicher Prüfungen anfertigen?
Audioaufnahmen einer Prüfung durch den Studierenden
Weiterführende Seiten zu den Themen: