Auf der Webseite “Senk ju” oder “thank you”? Zur Zulässigkeit von Audioaufnahmen bei Sprachprüfungen hat sich ZENDAS mit der Frage beschäftigt, inwieweit Audioaufnahmen von Sprachprüfungen durch die Hochschule selbst zulässig sind.
Und wie ist nun der umgekehrte Fall zu behandeln? Dürfen die Studierenden Audioaufnahmen während mündlicher Prüfungen anfertigen? Z.B. mit einem in der Tasche mitlaufenden Aufnahmegerät bzw. Smartphone?