Checkliste zur Prüfung eines Vertrags über die Datenverarbeitung im Auftrag

Stand: 24.10.2022

Um einen Auftragnehmer mit der Aufgabe einer Datenverarbeitung im Auftrag zu betrauen, muss mit ihm ein Vertrag geschlossen werden. Der Vertrag muss nach den gesetzlichen Regelungen ganz bestimmte Punkte regeln. Diese Mindestinhalte sind in unserem Mustervertrag Interner Link enthalten, weshalb wir immer empfehlen, diesen zu verwenden.
Sofern sich Dienstleister weigern, steht man in der Regel vor der Aufgabe, den von ihnen vorgelegten Vertrag zu prüfen. Nicht selten fehlen dort gesetzliche Mindestinhalte.
Um die Prüfung zu erleichtern, haben wir eine Checkliste erstellt - ursprünglich für unsere eigene Arbeit. Aber sie kann auch anderen (hoffentlich) gute Dienste leisten.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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