Vorlesungsverzeichnisse im Internet

Immer wieder wird an ZENDAS die Frage herangetragen, ob die Hochschule ihre alten Vorlesungsverzeichnisse im Internet veröffentlichen kann.

Alte Vorlesungsverzeichnisse können für die wissenschaftliche Forschung interessant sein oder aber für Studierende, die – nach Ablauf des aktuellen Vorlesungsverzeichnisses – Studieninhalte bzw. Dauer von einzelnen Studienveranstaltungen/Praktika (z.B. für Bewerbungen) nachweisen müssen.

Doch solche Vorlesungsverzeichnisse enthalten in aller Regel auch personenbezogene Daten: Angaben zu den Lehrenden und Mitarbeitern, wie beispielsweise deren Name, Funktion an der Hochschule, dienstliche Erreichbarkeit, Gremienzugehörigkeit, möglicherweise der Tag der Habilitation oder – in früheren Verzeichnissen – gar die Privatanschrift.

Diese Webseite beschäftigt sich mit der Frage nach der Zulässigkeit der Veröffentlichung solch „alter“ Vorlesungsverzeichnisse im Internet.
Informationen zur Veröffentlichung von aktuellen Vorlesungsverzeichnissen finden Sie hinsichtlich der darin enthaltenen Erreichbarkeitsdaten von Beschäftigten auf unserer Webseite Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet .
Unsere Webseite Personenbezogene Daten in Hochschulmagazinen beschäftigt sich zudem mit der Frage, inwieweit beispielsweise die Hochschule die Mitgliedschaft in den Hochschulgremien veröffentlichen darf.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“