BW: Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Internet/Intranet

Möchten Hochschulen auf ihren Webseiten neben der allgemeinen Organisation auch Erreichbarkeitsdaten von Mitarbeitenden veröffentlichen, so ist aus datenschutzrechtlicher Sicht Folgendes zu beachten:

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“