Alumni-E-Mailadressen – Ein öffentlich zugänglicher TK-Dienst?

Bei der ganzen Thematik „Hochschule als TK-Anbieter“ taucht eine Frage immer wieder auf: Was ist, wenn die Hochschule ihren Alumni E-Mailadressen zur Verfügung stellen will?
Dass sie dadurch ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des TKG wird, mag naheliegen. Aber ist sie damit auch ein Anbieter öffentlich zugänglicher TK-Dienste?
Mit diesem Einzelaspekt befasst sich die folgende Webseite.

Grundlegende Überlegungen, Ausführungen zu Begrifflichkeiten und auch den Folgen einer entsprechenden Einordnung finden Sie in unserer Stellungnahme „Die Hochschule als TK-Anbieter – Datenschutz-und telekommunikationsrechtliche Anforderungen an TK-Anbieter, Betreiber öffentlicher TK-Netze und Betreiber bestimmter TK-Anlagen und Mitwirkende an der Erbringung von TK-Netzen“ .

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“