Einwilligungserklärung für Nominierung bei der Studienstiftung des deutschen Volkes

Wie auf unserer Webseite Zulässigkeit der Nominierung von Studierenden für die Studienstiftung des deutschen Volkes ausgeführt, bedarf es
für die Übermittlung der Daten der Studierenden bei der Nominierung für die Studienstiftung des deutschen Volkes einer Einwilligung.

Auf dieser Seite finden Sie ein Muster für die Einholung einer Einwilligung für die mit der Nominierung bei der Studienstiftung verbundene Übermittlung von Daten Studierender.

Bitte beachten Sie, dass derartige Beispielerklärungen immer an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“