Die Datenverarbeitung im Auftrag ist eine Konstellation, die auch für Hochschulen alltäglich ist. Doch obwohl sie ständig vorkommt, stellen sich im Einzelfall erhebliche Abgrenzungsprobleme.
Bereits dargestellt haben wir auf unserer Seite „Datenverarbeitung im Auftrag – Allgemeine Hinweise“ die Abgrenzung zur eigenen Verantwortlichkeit.
Auf der Seite „Sind Wartung und Datenträgerentsorgung keine Datenverarbeitung im Auftrag?“ geht ZENDAS dieser Frage nach – für die Wartung hatte der Gesetzgeber vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) diese Frage durch eine ausdrückliche Regelung im Gesetz beantwortet.
Doch es gibt eine weitere Konstellation, bei der die Antwort auf die Frage, ob das ein Fall der Auftragsverarbeitung ist, nicht so ohne weiteres offensichtlich ist: Das Server-Housing.