Unser folgender Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, die zum Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit führen.
Bei den Darstellungen haben wir uns im Wesentlichen an den Aussagen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) in seinen „Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter [PDF] “ (Version 2.0, angenommen am 7. Juli 2021) orientiert (im Folgenden Leitlinien 07/2020).