Gemeinsame Verantwortlichkeit – Voraussetzungen

Unser folgender Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, die zum Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit führen.

Bei den Darstellungen haben wir uns im Wesentlichen an den Aussagen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) in seinen „Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter [PDF] Öffnet in neuem Fenster “ (Version 2.0, angenommen am 7. Juli 2021) orientiert (im Folgenden Leitlinien 07/2020).

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“