DS-GVO: Fortgeltung alter Einwilligungen

Neben einer Rechtsgrundlage, die eine Datenverarbeitung erlaubt, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch auf eine Einwilligung der betroffenen Person gestützt werden. Seit dem 25.05.2018 gelten die Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO; weitere Informationen dazu hier ) und damit auch neue Regelungen zur Einwilligung. Informationen zu den Anforderungen, die die DS-GVO an eine wirksame Einwilligung stellt und die die Hochschulen bei der Ausgestaltung von Einwilligungserklärungen zu beachten haben, finden Sie hier .

An dieser Stelle nur so viel: Es gibt dabei Abweichungen von der bisherigen Rechtslage.

Daher soll es auf dieser Seite um die Frage gehen, was mit all den Einwilligungen passiert oder passieren muss, die die Hochschule vor der Geltung der DS-GVO eingeholt hat und auf die eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt wurde oder wird. Muss die Hochschule alle „alten“ Einwilligungen durch neue, DS-GVO-konforme Einwilligungen ersetzen?

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“