Einwilligung

Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beginnt wie folgt:

„Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:“

Als erste Bedingung nennt die DS-GVO die Einwilligung:

„a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;“

Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann daher – neben weiteren, in Art. 6 DS-GVO aufgeführten Möglichkeiten – auf die Einwilligung der betroffenen Person gestützt werden.

Neben dieser Funktion als „Verarbeitungsgrundlage“ ist die Einwilligung im Grunde aber auch eine Art Betroffenenrecht, denn der Betroffene hat durch die Einwilligung und deren Ausgestaltung die Möglichkeit, über die Datenverarbeitung zu bestimmen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“