Weitergabe der Kontaktdaten der Stipendiaten an Mittelgeber

Private Mittelgeber haben in der Regel ein großes Interesse an den Kontaktdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) besonders begabter Studierender, um schon früh eine Beziehung zu diesen aufzubauen und damit beispielsweise zukünftig herausragende Mitarbeiter zu gewinnen. Dabei stellt sich die Frage, ob es datenschutzrechtlich zulässig wäre, die Vergabe eines Stipendiums seitens der Hochschule unter die Bedingung zu stellen, dass die Kontaktdaten der Stipendiaten der Hochschule an die privaten Mittelgeber weitergegeben werden oder die Stipendiaten in die Weitergabe einwilligen müssen.
Eine weitere (noch zu klärende Frage) wird sein, ob nach der Vergabe die Kontaktdaten an den privaten Mittelgeber weitergegeben werden dürfen.

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