Das Deutschlandstipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz

Das „Deutschlandstipendium“, das vom Bund und von privaten Förderern unterstützt wird, startet zum Sommersemester 2011 an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Es fördert Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, mit mindestens 300 Euro/Monat.

Dass bei Bearbeitung der Bewerbungen, Ablehnung, Bewilligung und Durchführung des Deutschlandstipendiums personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist offensichtlich.

ZENDAS hat sich mit den nachstehenden Aspekten aus datenschutzrechtlicher Sicht näher befasst:

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“