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Zugriff auf E-Mails eines Toten

Mitunter müssen sich Mitarbeiter von Hochschulen auch mit Sachverhalten beschäftigen, die sie lieber nicht zu beurteilen hätten:

Ein Studierender einer Hochschule verstarb.
Daraufhin wandte sich der Vater an die Hochschule mit der Bitte, ihm die E-Mails aus der Mailbox des Sohnes der letzten 6 Monate zukommen zu lassen. Die Sterbeurkunde wurde der Hochschule vorgelegt. Er bat um Übermittlung der Post an seine E-Mail-Adresse.

ZENDAS hat sich Gedanken gemacht, ob der Vater die E-Mails erhalten kann:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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