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3. Anforderungen der Datenschutzbeauftragten aus Bund und Ländern (Videoüberwachung)

Anforderungen der Datenschutzbeauftragten aus Bund und Ländern an eine Videoüberwachung.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

  • es sich um einen Ort handelt, an dem wiederholt Straftaten begangen wurden,
  • tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass weitere Straftaten begangen werden (Kriminalitätsschwerpunkt),
  • durch die Beobachtung neben der Beweissicherung eine Präventivwirkung erzielt werden kann.
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