Umsetzung des Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
Es ist keine Frage mehr - sie werden kommen in Baden-Württemberg. Ab SS 2007. Die allgemeinen Studiengebühren.
Zugleich erhalten Studienbewerber und Studierende einen Anspruch gegen die landeseigene L-Bank
auf Gewährung eines privatrechtlichen Darlehens zur Finanzierung der Studiengebühr -so hat es der baden-württembergische Landtag am 15.12.2005 beschlossen.
Für die Hochschulen fing mit diesem Beschluss die Arbeit erst richtig an. Verwaltungsabläufe müssen geprüft und optimiert werden.
Dabei werden auch eine ganze Reihe personenbezogene Daten verarbeitet - ZENDAS war von Beginn an in die Diskussion eingebunden und hat das Verfahren, insbesondere das im Zusammenhang mit den Darlehensnehmern bei der L-Bank
, begleitet.
Im Folgenden möchten wir daher einen kurzen Überblick über den Verlauf der Diskussion und den derzeitigen Stand geben.
Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und hat aus unserer Sicht naturgemäß den Schwerpunkt auf den datenschutzrechtlichen Aspekten und damit vor allem auf dem Datenaustausch mit der L-Bank
.
Für ausführlichere Informationen wird auf die Protokolle der jeweiligen Sitzung verwiesen.
Wir stellen Ihnen zu folgenden Themen Informationen zur Verfügung:
- Antragstellung (Studiengebührdarlehen der L-Bank)

- Zahlungstermine der Studiengebühren der Darlehensnehmer der L-Bank

- Informationsfluss L-Bank - Hochschule hinsichtlich Studiengebühren

- Bescheide im Verfahren der Studiengebühren

- HIS-Software und Studiengebühren

- Technische Beschreibung der Austauschvorgänge im Verfahren der Studiengebühren

- Schulungstermine und Unterlagen

- Nachweis bei Geschwisterregelung für Befreiung von der Studiengebühr

- Studiengebührenbefreiung für Studierende mit herausragenden Leistungen

Weitere (externe) Informationen zum Thema Studiengebühren:
- L-BANK: Finanzierung von Studiengebühren

- MWK BW: Webseite des Ministeriums zum Thema Studiengebühren

- MWK BW: Flyer zum Thema "Studiengebühren"

