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Umsetzung des Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)

Es ist keine Frage mehr. Sie werden kommen. Zum Sommersemester 2007. Die allgemeinen Studiengebühren.
Zugleich erhalten Studienbewerber und Studierende einen Anspruch gegen die landeseigene L-Bank Externer Link auf Gewährung eines privatrechtlichen Darlehens zur Finanzierung der Studiengebühr -so hat es der baden-württembergische Landtag am 15.12.2005 beschlossen.

Für die Hochschulen fing mit diesem Beschluss die Arbeit erst richtig an. Verwaltungsabläufe müssen geprüft und optimiert werden.
Dabei werden auch eine ganze Reihe personenbezogene Daten verarbeitet - ZENDAS war von Beginn an in die Diskussion eingebunden und hat das Verfahren, insbesondere das im Zusammenhang mit den Darlehensnehmern bei der L-Bank Externer Link, begleitet.

Im Folgenden möchten wir daher einen kurzen Überblick über den Verlauf der Diskussion und den derzeitigen Stand geben. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und hat aus unserer Sicht naturgemäß den Schwerpunkt auf den datenschutzrechtlichen Aspekten und damit vor allem auf dem Datenaustausch mit der L-Bank Externer Link.

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr und spiegeln unseren Kenntnisstand vom 18.03.08 wieder.
Für ausführlichere Informationen wird auf die Protokolle der jeweiligen Sitzung verwiesen.

Wir stellen Ihnen zu folgenden Themen Informationen zur Verfügung:

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