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Aufbewahrungsfristen für Unterlagen in Instituten / Fakultäten

Stand: 18.09.2023

Die folgende Seite gibt Informationen über das Thema Aufbewahrung sowie einen tabellarischen Überblick über die aus Sicht von ZENDAS grundsätzlich erforderlichen Aufbewahrungsfristen für verschiedene Arten von Unterlagen, die bei Instituten und Fakultäten anfallen: Prüfungsleistungen und Notenlisten von Studierenden, Daten sich bewerbender Personen, Arbeitszeitblätter und weitere Daten beschäftigter Personen sowie eine Reihe von sonstigen Dokumenten, von Auszahlungsanordnungen bis Widerspruchserklärungen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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