Vorabkontrolle
Vor dem Einsatz von Verfahren mit besonderen Risiken für das Persönlichkeitsrecht, insbesondere auf Grund der Art oder der Zweckbestimmung der Verarbeitung oder der besonderen Verwendung neuer Technologien, ist eine Vorabkontrolle gemäß Landesdatenschutzgesetz oder Bundesdatenschutzgesetz zwingend vorgeschrieben:
Vorabkontrolle in Baden-Württemberg
Hinweise zur Vorabkontrolle: 2.10 Die Vorabkontrolle - § 12
Quelle: Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/recht/ldsg-hinweise/ldsg-hinweise.htm#t210
22. Tätigkeitsbericht 2001 - 3.1 Technik und Organisation: Die Vorabkontrolle
Quelle: Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2001/tb3.htm#t3_1
Vorabkontrolle in Hessen
Hinweise, Checkliste und Ablauf zur Vorabkontrolle nach § 7 Abs. 6 Hessisches Datenschutzgesetz
Quelle: Der Hessische Datenschutzbeauftragte
http://www.datenschutz.hessen.de/tf001.htm
Vorabkontrolle in Niedersachsen
Vorabkontrolle (Orientierungshilfe)
Quelle: Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
http://www.lfd.niedersachsen.de/download/52045
[PDF]
Vorabkontrolle in Schleswig-Holstein
Hinweise zur Vorabkontrolle nach § 9 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG)
Quelle: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/divers/vorabhin.htm
Hinweise zur Vorabkontrolle (aus dem 25.Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holstein)
Quelle: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
http://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb25/kap4_1.htm#Tz4.1.2
