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Vorabkontrolle

Vor dem Einsatz von Verfahren mit besonderen Risiken für das Persönlichkeitsrecht, insbesondere auf Grund der Art oder der Zweckbestimmung der Verarbeitung oder der besonderen Verwendung neuer Technologien, ist eine Vorabkontrolle gemäß Landesdatenschutzgesetz oder Bundesdatenschutzgesetz zwingend vorgeschrieben:

Vorabkontrolle in Baden-Württemberg

Zugriff: Die ganze Welt

Hinweise zur Vorabkontrolle: 2.10 Die Vorabkontrolle - § 12
Quelle: Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/recht/ldsg-hinweise/ldsg-hinweise.htm#t210 Externer Link

22. Tätigkeitsbericht 2001 - 3.1 Technik und Organisation: Die Vorabkontrolle
Quelle: Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2001/tb3.htm#t3_1 Externer Link

Vorabkontrolle in Hessen

Zugriff: Die ganze Welt

Hinweise, Checkliste und Ablauf zur Vorabkontrolle nach § 7 Abs. 6 Hessisches Datenschutzgesetz
Quelle: Der Hessische Datenschutzbeauftragte
http://www.datenschutz.hessen.de/tf001.htm Externer Link

Vorabkontrolle in Niedersachsen

Zugriff: Die ganze Welt

Vorabkontrolle (Orientierungshilfe)
Quelle: Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
http://www.lfd.niedersachsen.de/download/52045 Externer Link [PDF]

Vorabkontrolle in Schleswig-Holstein

Zugriff: Die ganze Welt

Hinweise zur Vorabkontrolle nach § 9 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG)
Quelle: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/divers/vorabhin.htm Externer Link

Hinweise zur Vorabkontrolle (aus dem 25.Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holstein)
Quelle: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
http://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb25/kap4_1.htm#Tz4.1.2 Externer Link

Copyright 2011 by ZENDAS - Letzte Änderung: 07.02.2011