Darf mein Webserver zum Erkennen von Angriffen, Auffinden von Fehlern und Beseitigung von Störungen die vollständige IP-Adresse protokollieren?
Es ist verwirrend. Da soll die Vorratsdatenspeicherung kommen, aber noch ist sie nicht da. Noch ist sie sogar verboten. Oder doch nicht?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat 2005 in einer Stellungnahme an das Amtsgericht Darmstadt zu einem Fall, in dem gegen die Speicherung verschiedener personenbezogener Daten eines Flatrate-Kunden geklagt wurde, geäußert, für einen kurzen Zeitraum könne auch die Speicherung einer IP-Adresse in Betracht kommen – nämlich zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen. Ebenso haben im Jahr 2007 das AG Bonn und das LG Darmstadt geurteilt.
Das AG Mitte (Berlin) entschied 2007, dass das Bundesjustizministerium von den Nutzern seiner Webseiten keine IP-Adressen speichern dürfte.
Was gilt denn nun?
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