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Volkszählungsurteil

Von grundlegender Bedeutung für den Datenschutz ist das sog. Volkszählungsurteil vom 15.12.1983. In diesem hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt. Der Verfassungsbeschwerde lag zugrunde, dass das Volkszählungsgesetze 1983 (VZG) eine Erhebung statistischer Daten der Bevölkerung vorsah. Darüber hinaus sah das VZG einen Abgleich mit dem Melderegister vor. Auch eine Übermittlung von personenbezogenen Einzelangaben an die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden und Landesbehörden sowie an die von ihnen bestimmten Stellen sollte gestattet werden, soweit diese personenbezogenen Daten von den Empfängern zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben benötigt werden. Zusätzlich sollte das VZG ermöglichen, die mit Hilfe der Gemeinden erhobenen personenbezogenen Daten ohne Namen auch dem kommunalen Bereich für bestimmte Verwaltungszwecke zur Verfügung zu stellen.

Da durch die Volkszählung jeder in gleichem Maße den Informationsanforderungen des Staates ausgesetzt war, schlug die bislang eher individuelle Betroffenheit um in eine kollektive. Die zunehmende Automatisierung ließ die Furcht vor der Verknüpfung von Daten und der unkontrollierten Persönlichkeitserfassung wachsen und führte zu dem Misstrauen, dass der Staat in das Leben der Bürger eingreifen würde.

Vor diesem gesellschaftspolitischen Hintergrund hat sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Anforderungen die Verfassung an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt und geht in seinen Urteilsgründen über den konkreten Einzelfall hinaus.

Die zentrale Aussage des Urteils ist folgende:

"Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. [...] Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" ist nicht schrankenlos gewährleistet. Der Einzelne hat nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten; [...] Grundsätzlich muß [...]der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen."

Diese Einschränkungen dürfen nur durch Gesetze erfolgen, an die weitere Anforderungen wie das Gebot der Normenklarheit und der Verhältnismäßigkeit zu stellen sind. Dies bedeutet insbesondere, dass sich dem Gesetz klar entnehmen lässt, welche Daten für welchen Zweck verarbeitet werden sollen.

So hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des VZG gerügt, dass im Fall des Abgleichs mit dem Melderegister nicht vorhersehbar ist, zu welchem konkreten Zweck welche Behörden die Daten verwenden. Aus ähnlichen Gründen erklärte das Bundesverfassungsgericht auch die Vorschriften des VZG für nichtig, die eine Übermittlung der Daten an oberste Bundes- und Landesbehörden und Gemeinden gestatten sollten.

Weitere Informationen:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 erhalten Sie im Volltext hier...Externer Link

Einige weitere Informationen, wie es damals zu dem Urteil kam, können Sie hier nachlesen:
Heise Newsmeldung: Vor 25 Jahren: Informationelle Selbstbestimmung wird Grundrecht (16.12.08) Externer Link

Volkszählung 1987

Zugriff: Die ganze Welt

Vier Jahre hat der Gesetzgeber nach diesem Urteil am Volkszählungsgesetz nachgebessert, so dass schließlich am 25.05.1987 Interviewer ausströmten, um die Bevölkerung zu befragen. Die Volksseele kochte hoch, Türen wurden den Interviewern vor der Nase zu geschlagen, es gab Demonstrationen. Der Staat hatte die Bürger nicht nach ihrer Meinung bspw. zu Atomkraftwerken und Aufrüstung gefragt, weshalb sollten jetzt die Bürger die Frage beantworten, ob sie eine Badewanne oder eine Dusche hätten? So dachten viele.

Volkszählung 2011

Zugriff: Die ganze Welt

Der Staat muss planen. Grundlage für Planungen sind Daten. Das Datenmaterial in Deutschland sei schlecht, wird regelmäßig kritisiert.
Um das zu ändern ist im Jahr 2011 eine neue Volkszählung geplant. Allerdings wird nicht jeder Bürger etwas davon mitbekommen und einen Fragebogen ausfüllen müssen.
Das Gesetz für diese geplante Volkszählung ist am 20.09.07 verabschiedet worden.

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