Volkszählungsurteil
Von grundlegender Bedeutung für den Datenschutz ist das sog. Volkszählungsurteil vom 15.12.1983. In diesem hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt. Der Verfassungsbeschwerde lag zugrunde, dass das Volkszählungsgesetze 1983 (VZG) eine Erhebung statistischer Daten der Bevölkerung vorsah. Darüber hinaus sah das VZG einen Abgleich mit dem Melderegister vor. Auch eine Übermittlung von personenbezogenen Einzelangaben an die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden und Landesbehörden sowie an die von ihnen bestimmten Stellen sollte gestattet werden, soweit diese personenbezogenen Daten von den Empfängern zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben benötigt werden. Zusätzlich sollte das VZG ermöglichen, die mit Hilfe der Gemeinden erhobenen personenbezogenen Daten ohne Namen auch dem kommunalen Bereich für bestimmte Verwaltungszwecke zur Verfügung zu stellen.
Da durch die Volkszählung jeder in gleichem Maße den Informationsanforderungen des Staates ausgesetzt war, schlug die bislang eher individuelle Betroffenheit um in eine kollektive. Die zunehmende Automatisierung ließ die Furcht vor der Verknüpfung von Daten und der unkontrollierten Persönlichkeitserfassung wachsen und führte zu dem Misstrauen, dass der Staat in das Leben der Bürger eingreifen würde.
Vor diesem gesellschaftspolitischen Hintergrund hat sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Anforderungen die Verfassung an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt und geht in seinen Urteilsgründen über den konkreten Einzelfall hinaus.
Die zentrale Aussage des Urteils ist folgende:
Diese Einschränkungen dürfen nur durch Gesetze erfolgen, an die weitere Anforderungen wie das Gebot der Normenklarheit und der Verhältnismäßigkeit zu stellen sind. Dies bedeutet insbesondere, dass sich dem Gesetz klar entnehmen lässt, welche Daten für welchen Zweck verarbeitet werden sollen.
So hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des VZG gerügt, dass im Fall des Abgleichs mit dem Melderegister nicht vorhersehbar ist, zu welchem konkreten Zweck welche Behörden die Daten verwenden. Aus ähnlichen Gründen erklärte das Bundesverfassungsgericht auch die Vorschriften des VZG für nichtig, die eine Übermittlung der Daten an oberste Bundes- und Landesbehörden und Gemeinden gestatten sollten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 erhalten Sie im Volltext hier...
Einige weitere Informationen, wie es damals zu dem Urteil kam, können Sie hier nachlesen:
Heise Newsmeldung: Vor 25 Jahren: Informationelle Selbstbestimmung wird Grundrecht (16.12.08)
Volkszählung 1987
Vier Jahre hat der Gesetzgeber nach diesem Urteil am Volkszählungsgesetz nachgebessert, so dass schließlich am 25.05.1987 Interviewer ausströmten, um die Bevölkerung zu befragen. Die Volksseele kochte hoch, Türen wurden den Interviewern vor der Nase zu geschlagen, es gab Demonstrationen. Der Staat hatte die Bürger nicht nach ihrer Meinung bspw. zu Atomkraftwerken und Aufrüstung gefragt, weshalb sollten jetzt die Bürger die Frage beantworten, ob sie eine Badewanne oder eine Dusche hätten? So dachten viele.
Volkszählung 2011
Der Staat muss planen. Grundlage für Planungen sind Daten. Das Datenmaterial in Deutschland sei schlecht, wird regelmäßig kritisiert.
Um das zu ändern ist im Jahr 2011 eine neue Volkszählung geplant. Allerdings wird nicht jeder Bürger etwas davon mitbekommen und einen Fragebogen ausfüllen müssen.
Das Gesetz für diese geplante Volkszählung ist am 20.09.07 verabschiedet worden.
- Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)

- Heise Newsmeldung: Vor 20 Jahren: 10 Minuten, die allen helfen (25.05.07)

- Heise Newsmeldung: Weg frei für registergestützte Volkszählung (20.09.07)

- Heise Newsmeldung: Neue Forderung zur Ausweitung der Volkszählung (05.10.07)

- Heise Newsmeldung: Bundesrat beharrt auf genauerer Volkszählung (12.10.07)

- Heise Newsmeldung: Datenschützer gegen Ausweitung der Volkszählung (16.10.07)

- Heise Newsmeldung: Vorbereitung der Volkszählung fürs Erste gestoppt (10.11.07)

- Heise Newsmeldung: EU-Abgeordnete fordern besseren Datenschutz bei der Volkszählung (24.11.07)

- Heise Newsmeldung: Weg frei für die Vorbereitung der Volkszählung (29.11.07)

- Heise Newsmeldung: EU-Verordnung zur Volkszählung verzögert sich (11.12.07)

- Heise Newsmeldung: Volkszählung 2011 startet in die operative Phase (30.01.08)

- Heise Newsmeldung: EU-Parlament entschärft Verordnung zur Volkszählung (20.02.08)

- Heise Newsmeldung: Kabinett beschließt Volkszählung für 2011 (03.12.08)

- Ausschussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur
Änderung von Statistikgesetzen vom 13.02.2009 [PDF]

- Heise Newsmeldung: Ausweitung der Volkszählung: "Wunschkonzert" oder notwendige Statistik? (20.03.09)

- Heise Newsmeldung: Bundestag beschließt Ausweitung der Volkszählung (24.04.09)

- Heise Newsmeldung: Datenschützer hat weiterhin Bedenken bei der Volkszählung (25.04.09)

