Papierrecycling und Datenschutz

Stand: 09.07.2013

Im Hochschulalltag fallen Unmengen von Papier an. So gibt es – zu Recht – Bestrebungen, Papier wiederzuverwerten. Neben gesonderten Papiermülleimern, deren Inhalt einem Papierrecycling zugeführt wird, gibt es auch Ideen, wie das anfallende Papier, das oftmals nur einseitig bedruckt ist, direkt weiterverwendet werden kann. Eine Möglichkeit (wie sie beispielsweise von einer Gruppe Tübinger Studenten ins Leben gerufen wurde) ist, dies Papier - zumeist Fehlkopien aus Altpapierbehältern bei Kopierern und Druckern – zu sammeln und daraus Papierblöcke herzustellen.

Da das Papier (zumindest auch) in Hochschuleinrichtungen wie der Bibliothek eingesammelt wird und es für die Weiterverwendung „am Stück“ bleibt (und eben nicht geschreddert oder sonstig zerstört wird) stellt sich für die Hochschule nun die Frage des Umgangs mit solchen Recyclingvorhaben und in welcher Form hier aus datenschutzrechtlicher Sicht Handlungsbedarf besteht. Diese Frage stellt sich für die Hochschule unabhängig davon, ob ein solches Vorhaben von einer Gruppe Studenten oder von der Hochschule selbst initiiert wird.

ZENDAS klärt, welche Anforderungen des Datenschutzes die Hochschule zu erfüllen hat, wenn sie ihren anfallenden Papiermüll auf diese Weise weiterverwenden möchte.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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