Startseite Themen Vernichten von Informationsträgern Vernichten von Festplatten 
[Druckversion: HTML ]
Benutzer:
Gast

Valid XHTML 1.0 Transitional

Vernichten von Festplatten

Stand: 23.02.2013

Die Festplatte muss gemäß der DIN 66399 vernichtet werden bzw. einem zur ordnungsgemäßen Vernichtung geeigneten Unternehmen übergeben werden. Letzteres, also die Vernichtung im Auftrag, setzt einen Vertrag gemäß Landesdatenschutzgesetz (z.B. § 7 LDSG BW Externer Link) voraus.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Weiterführende Seiten zu den Themen:
Copyright 2022 by ZENDAS ..