Vernichten von Festplatten
Stand: 23.02.2013
Die Festplatte muss gemäß der DIN 66399 vernichtet werden bzw. einem zur ordnungsgemäßen Vernichtung geeigneten Unternehmen übergeben werden. Letzteres, also die Vernichtung im Auftrag, setzt einen Vertrag gemäß Landesdatenschutzgesetz (z.B. § 7 LDSG BW ) voraus.
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