Hochschule oder beschäftigter Wissenschaftler oder beide – wer ist bei der Verarbeitung von Forschungsdaten Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO?

Stand: 12.02.2020

Im Herbst 2019 hat sich Prof. Schwartmann, u.a. Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 25.09.2019 („Wer schützt die Forschungsdaten?“) Externer Link mit der Frage der Verantwortlichkeit vor dem Hintergrund der DS-GVO auseinandergesetzt und kommt zum Ergebnis, dass „einiges für eine gemeinsame Verantwortung von Hochschulen und Wissenschaftlern“ spricht.
Nach dieser Sichtweise ist damit zwischen Hochschule und dem einzelnen Wissenschaftler für Forschungsprojekte eine Vereinbarung nach Art. 26 DS-GVO zu schließen.
In einem Interview hat er seine Sicht bekräftigt und darauf hingewiesen, dass eine alleinige Verantwortung der Hochschule aufgrund der Weisungsfreiheit im Forschungsbereich nur schwer begründbar sei („Wer trägt Verantwortung für Forschungsdaten?“, Forschung & Lehre, 11/19, S. 1006 (1007) Externer Link).

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