Übermittlung von Studierendendaten im Rahmen eines Studierendenaustauschs

Stand: 25.02.2025

Die Förderung internationaler Zusammenarbeit im Hochschulbereich und der Austausch mit ausländischen Hochschulen ist - nicht nur nach baden-württembergischem Landeshochschulrecht - Aufgabe der Hochschule. Der Umgang mit Studierenden, die beispielsweise für einige Semester ins Ausland gehen oder einen Studiengang mit Doppelabschluss belegen (so genannte "Outgoing"), ist Alltag an Hochschulen.
In der Praxis werden dabei oftmals personenbezogene Daten Studierender direkt von der deutschen an die ausländische Hochschule übermittelt. Dabei stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit und Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung sowie welche weiteren Regelungen aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendig sind (wie etwa der Abschluss von Standarddatenschutzklauseln und Regelungen in der Studienordnung).

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Copyright 2025 by ZENDAS ..