Namen und Vornamen auf Türschildern

Stand: 02.05.2023

Wer hat sie nicht schon gemacht - die Erfahrung, durch eine Behörde oder einen Betrieb zu laufen und durch Flure auf der Suche nach der zuständigen Ansprechpartnerin oder dem zuständigen Ansprechpartner zu irren? Da ist jeder dankbar für Hinweise und Türschilder. Das gilt natürlich auch und gerade in Hochschulen, in denen immer wieder neue Studierende und Besucherinnen und Besucher auf diese Informationen angewiesen sind.
Oft stehen Hochschulen - möglicherweise auch aufgrund von kritischen Fragen Beschäftigter oder des Personalrats - dabei vor der Frage, welche Informationen das Türschild enthalten soll. Darf beispielsweise auch der Vorname angegeben werden?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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