Schließzylinder
Stand: 11.08.2014
Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine den Vorschriften dieses Landesdatenschutzgesetzes entsprechende Datenverarbeitung zu gewährleisten.
Hierbei sind je nach Art und Verwendung der zu schützenden personenbezogenen Daten und unter Berücksichtigung des Standes der Technik u.a. Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren (Zutrittskontrolle).
Im Rahmen der Maßnahmen der Zutrittskontrolle rückt auch ein Schließzylinder in den Fokus der Betrachtung. Alles wissens- und beachtenswerte hierzu entnehmen Sie unseren nachstehenden Ausführungen.