Protokollierung der IP-Adresse bei einem Telemediendienst - Zusammenfassung
Stand: 14.04.2016
Diese Seite fasst das Ergebnis auf die Frage zusammen, ob ein Telemediendienst in Abgrenzung zu einem Telekomunikationsdienst die vollständige IP-Adresse protokollieren darf.
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(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen
oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen
Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend.