Protokollierung der IP-Adresse bei einem Telemediendienst - Zusammenfassung

Stand: 14.04.2016

Diese Seite fasst das Ergebnis auf die Frage zusammen, ob ein Telemediendienst in Abgrenzung zu einem Telekomunikationsdienst die vollständige IP-Adresse protokollieren darf.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend.
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