Personenbezogene Daten in Hochschulmagazinen

Stand: 12.04.2011

Jede Hochschule bringt in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen ein Magazin heraus, mit dem sie über Aktuelles und auch weniger Aktuelles an ihrer Hochschule berichtet. Oftmals enthalten diese Magazine auch eine Rubrik "Personalien". Dort wird über erfolgreiche Promotionen berichtet oder darüber, dass ein Professor der Hochschule einen Ruf einer anderen Hochschule erhalten und abgelehnt hat.

Diese Hochschulmagazine werden oftmals nicht lediglich in Papierform (intern und auch extern) veröffentlicht, sondern werden auch online gestellt. Diese externe oder gar weltweite Veröffentlichung stellt im rechtlichen Sinne eine Übermittlung personenbezogener Daten dar und ist damit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die folgende Bewertung beschäftigt sich beispielhaft mit einigen "Personalien" und der Frage, ob diese Informationen ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden dürfen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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