Information über Langzeiterkrankte (bEM) an Personalrat?

Stand: 05.07.2021

Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten gibt es das Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM). Hierzu beschreibt das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) Externer Link ein Verfahren, bei dem auch der Personalrat zu beteiligen ist. Doch welche Informationsrechte hat der Personalrat? Ist er nur dann zu informieren, wenn das Verfahren bereits im Gange ist oder steht der Personalvertretung auch eine Information über die Beschäftigten zu, bei denen zunächst "nur" die Voraussetzungen des bEM vorliegen? Dürfen dem Personalrat die Beschäftigten namentlich genannt werden?

Nachdem diese Fragen lange umstritten waren, haben im Jahr 2012 mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts für Klarheit gesorgt. ZENDAS hat sich hiermit im Folgenden auseinander gesetzt:

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