BW: Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Internet/Intranet

Stand: 20.01.2026

Möchten Hochschulen auf ihren Webseiten neben der allgemeinen Organisation auch Erreichbarkeitsdaten von Mitarbeitenden veröffentlichen, so ist aus datenschutzrechtlicher Sicht Folgendes zu beachten:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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