Impressumspflicht

Stand: 18.11.2020

Aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Transparenz besteht für Angebote im Internet eine Pflicht zur hinreichenden Anbieterkennzeichnung. Diese Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) Externer Link bzw. aus § 18 Medienstaatsvertrages (MStV) Externer Link .

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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