Google Analytics

Stand: 01.08.2023

Wie sieht die Auslastung meiner Webseite aus? Welche Seiten werden wie oft angeschaut? Wie sehen aktuell die Besuchszahlen aus? Wie kann ich diese Informationen zeitnah und grafisch ansprechend darstellen und abrufen?
Die Beobachtung der Webseitenbesuche zur Beantwortung dieser Fragen wird in der Regel unter dem Stichwort „Reichweitenanalyse“ zusammengefasst. Mit Google Analytics bietet Google das am weitesten verbreitete Tool zur Reichweitenanalyse für Webseitenbetreibende (für kleine und mittlere Webseiten kostenlos) an.

In der Vergangenheit gab es vielfältige Bedenken gegen den Einsatz von Google Analytics aus datenschutzrechtlicher Sicht. Immer wieder hat Google deswegen Änderungen vorgenommen, sei es die Möglichkeit der Kürzung der IP-Adresse, sei es die Widerspruchsmöglichkeit durch ein Add-On sowie dann schließlich die Umsetzung einer Widerspruchsmöglichkeit auch auf mobilen Endgeräten sowie Anpassungen an seinen Vertragsunterlagen.

Wie ist der aktuelle Stand?

Ist der Einsatz von Google Analytics eine Auftragsverarbeitung oder sind Google und die Webseitenbetreibenden, die Google Analytics einbinden, gemeinsame Verantwortliche?
Werden personenbezogene Daten verarbeitet und gegebenenfalls in ein EU-Drittland übermittelt? Wenn ja, zulässigerweise?
Kann die Einwilligung der Webseitenbesuchenden in die Verwendung von Google Analytics die Zulässigkeit einer Verarbeitung begründen? Wenn ja, was ist dabei zu beachten?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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