Gemeinsame Verantwortlichkeit – Abgrenzung und Voraussetzungen
Stand: 20.06.2024
Unser folgender Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, die zum Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit führen und der Abgrenzung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu anderen Formen der Zusammenarbeit mehrerer Stellen.
Bei den Darstellungen haben wir uns im Wesentlichen an den Aussagen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) in seinen "Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter [PDF] " (Version 2.0, angenommen am 7. Juli 2021) orientiert (im Folgenden Leitlinien 07/2020).
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
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