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Einbindung sozialer Netzwerke: Der "Gefällt mir"-Button als soziales Plug-in von Facebook

Stand: 13.11.2019

Soziale Netzwerke sind aus der Internetwelt nicht mehr wegzudenken. Millionen Benutzer sind Mitglied in einem oder mehreren sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Instagram oder Xing. Was liegt da für Hochschulen näher als selbst in sozialen Netzwerken präsent zu sein, um Kontakte zu knüpfen und für sich zu werben!? Aber: wie ist dies datenschutzrechtlich zu bewerten?

Facebook stellt den sogenannten "Gefällt mir“-Button zur Verfügung, den die Hochschulen in ihren Webauftritt einbinden können. Der "Gefällt mir" - Button ist ein Social Plugin des Anbieters Facebook, den Webseitenbetreiber auf ihrer Webseite unter anderem zum Optimieren der Werbung einbinden können. Klickt ein Facebook-Mitglied auf diesen Button, bekommen alle seine Freunde bei Facebook die Nachricht, dass ihr Freund diese und jene Seite "mag“ – also eine Form der Werbung. Der "Gefällt mir“-Button kann auch so gestaltet sein, dass automatisch verkleinerte Profilbilder der Facebook-Nutzer angezeigt werden, die als letzte den Button angeklickt haben.

Viele Hochschulen nutzen (zusätzlich oder alternativ) auch die Möglichkeit, sich mithilfe einer "Fanpage" Externer Link ", die sie bei Facebook angelegt haben, den Facebook-Nutzern vorzustellen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dort haben die Facebook-Nutzer die Möglichkeit, sich auf der dortigen "Pinnwand" über Hochschulthemen auszutauschen. Auch auf dieser Seite kann der "Gefällt mir"-Button integriert werden. Die Möglichkeit, den Button gleich in die "normale“ Hochschulwebseite zu integrieren, hat den Vorteil, dass die Facebook-Nutzer nicht erst noch die "Fanpage“ der Hochschule aufrufen müssen, sondern bequem an Ort und Stelle schnell klicken können, um ihren Freunden mitzuteilen, was sie toll finden.

Doch wie ist eigentlich der Einsatz des "Gefällt mir“-Buttons auf den Webseiten der Hochschule datenschutzrechtlich zu bewerten und auf was gilt es zu achten?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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