Evaluation von Lehrveranstaltungen

Stand: 22.03.2021

Hochschulen sind verpflichtet, die Erfüllung ihrer Aufgaben zu bewerten und dazu regelmäßig Eigenevaluationen durchzuführen (§ 5 Abs. 2 baden-württembergisches Landeshochschulgesetz - LHG). Zu diesem Zweck finden auch Umfragen zur Evaluation der Lehrveranstaltungen bei ihren Studierenden statt. Dabei stellen sich viele Fragen, die datenschutzrechtliche Aspekte berühren, wie z.B.: Ist es möglich, die Studierenden durch die Verlosung eines Gewinns zur Teilnahme zu motivieren und gleichzeitig ihre Anonymität zu wahren? Dürfen die Evaluationsergebnisse am Schwarzen Brett oder im Internet veröffentlicht werden? Gehören die Evaluationsergebnisse in die Personalakte der Lehrenden? Welche Anforderungen muss eine Software für die Durchführung einer Online-Evaluation erfüllen? Was muss in einer Evaluationssatzung geregelt werden?

Auch eine Vielzahl organisatorischer und technischer Probleme ist zu lösen, um einen datenschutzgerechten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, vom Einsammeln bis zur Vernichtung der Fragebögen, von der sicheren Anmeldung am Online-Evaluationsportal bis zum sicheren Mail-Versand der Ergebnisse.

Auf den folgenden Seiten gibt ZENDAS einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Aspekte einer Lehrveranstaltungsevaluation sowie Hinweise zur Lösung der Fragen und Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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