Meldung von Datenpannen

Stand: 09.01.2024

Mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung treffen die Hochschulen auch Meldepflichten über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (sog. "Datenpannen"). Ist danach eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorzunehmen, muss diese innerhalb von 72 Stunden erfolgen, nachdem die Verletzung bekannt wurde.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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